Wirksamkeiten

 

Aktuelle Metaanalysen und Übersichtsarbeiten belegen, dass die Gestalttherapie (inkl. Emotionsfokussierter Therapie, EFT) hinsichtlich ihrer Effektstärke den Spitzenplatz innerhalb der Humanistischen Verfahrensgruppe einnimmt. Gegenüber der psychodynamischen Gruppe und der Verhaltenstherapie (VT) platziert sich die Gestalttherapie sogar effektstärker: Die Gestalttherapie liegt mit 0.53 ES über der VT, die sich im Durchschnitt bei 0.93 ES platziert (Elliott et al. 2013, Handbook etc, Wiley, NY, Kap. 13). Dabei beruhen vorher genannte katamnesen-stabilen (!) Ergebnisse auf Studien von meist nur 10 bis 40 Sitzungen.

 

Zusammenfassung der Ergebnisse

 

A) Psychotherapie für Erwachsene

Studien nach Diagnosen-Cluster geordnet, nach Evidenzgraden gestuft

Siehe: 2010 / Länder-Anerkennungsantrag, S. 28-74

Siehe: 2015 / Wiederaufnahme-Antrag für den WBP, S. 15-58

Insgesamt: 80 Studien/davon 46 kontrolliert/ davon 22 RCTs

Siehe: 2020 / Nachreichung über HPLU Frankfurt/M, s. „Studien Erw.“

  „Ergänzungsstudien Erwachsene“ (26)

            Cluster: Aff. Störungen, Angst, Somatof. St., Anpass. u. Belastungs-St.

 

B) Psychotherapie für Kinder und Jugendliche

Siehe: 2010 / Länder-Anerkennungsantrag, S.

Siehe: 2015 / WBP-Wiederaufnahme-Antrag, S. 58- 73

   Insgesamt 26 Studien/davon kontrolliert 15, davon 7 RCTs

Siehe: 2020 / Nachreichung über HPLU Frankfurt/M, S. „Studien Ki+Ju“

Nachreichung 7 Studien, + 1 verfahrensgemischte Metaanalyse

            Cluster: Affektive Störungen, Angst, Hyperkinetische Störungen

 

Sobald eine Überprüfung das Ergebnis zur Streuung über die Diagnosen-Cluster insgesamt bestätigt hat, kann ausgesagt werden, dass von der Gestalttherapie mit mindestens drei von einander unabhängigen, kontrollierten Studien (der Evidenzstufe Ib und IIb zusammengenommen – das heißt unter Berücksichtigung der aktuellen, wissenschaftlichen Bewertung von RCTs), – folgende Diagnose-Gruppen (im Sinne des Methodenpapiers 2.8 des WBP) abgedeckt werden:

–       Affektive Störungen (F3 einschließlich F 94.1, F 53)

–       Angst- und Zwangsstörungen (F40 – 42; F 93 und F 94.0)

–       Somatoforme und dissoziative Störungen (F 44 – 48)

–       Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen (F 6)

–       Anpassungs- und Belastungsstörungen (F 43)

–       Affektive Störungen (Kinder-u. Jugendliche) (F3; incl. F94.1; F53)

–       Angststörungen bei Ki+Ju. (F 40-F42; F 93 u. F 94.0)

–       Stör. d. Sozialverhaltens/Hyperkinet.St. b. Ki+Ju (F 91; F 94.2 – F 94.9)

Falls weiterhin nur RCTs zur Anerkennung gelten gelassen werden sollen, dann werden immerhin noch vier Diagnose-Cluster im Erwachsenen-Bereich abgedeckt. Dann erbitten wir für den Kinder- u. Jugendlichen-Bereich eine adäquate Nachmeldefrist. (Unseres Wissens hat sich bislang die Psychoanalyse seit dem PTG-Beginn 1998 eine unbegrenzte Nachmeldezeit ohne Einbuße der gleichzeitigen Therapieerlaubnis einräumen lassen.)